Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Überleitung zum Musterverfahren nur in der ersten Instanz

Sobald gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt worden ist, kann das Verfahren nicht mehr zum Musterverfahren übergeleitet werden.

Ein Rechtsstreit kann nur dann in ein Musterverfahren übergeleitet werden, wenn er noch in der ersten Instanz anhängig ist. Sobald das ergangene Urteil mit der Berufung angegriffen wird, wird ein Antrag auf Musterfeststellung selbst dann unzulässig, wenn er bereits zuvor eingelegt worden ist, so der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen. Die Richter sehen darin keine unzulässige Verkürzung des Rechtswegs, da der Gesetzgeber das selbst so vorgesehen hat. Gleiches gilt, wenn das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird, etwa durch Zurückweisung der Berufung.

 
[mmk]
 
Anwalt nahe Wedel, Architektenrecht nahe Norderstedt, Gewerbliches Grossbauvorhaben Glinde, Kanzlei nahe Buchholz in der Nordheide, Bauvertraege Schenefeld, Juristische Baubetreuung nahe Stade, Anwalt Baurecht Hamburg, Projektcontrolling nahe Reinbek, Anwaltskanzlei nahe Norderstedt, Rechtsanwalt Baurecht Hamburg