Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Privat versicherte Sozialhilfeempfänger müssen in Basistarif wechseln

Um die Kosten für den Sozialleistungsträger möglichst gering zu halten, ist einem privat versicherten Sozialhilfeempfänger der Wechsel in den Basistarif seiner Krankenkasse zumutbar.


Auch bei einem solchen Wechsel sei der Betroffene ausreichend vor einer Ruhendstellung bzw. Kündigung seines Versicherungsvertrages geschützt und müsste auch keine Aufrechnungen seitens des Versicherers befürchten. Nur so könnte nach den Ausführungen des Gerichts eine überzogenen Inanspruchnahme des Sozialleistungsträgers gewährleistet werden. Im Gegenzug habe dieser die Kosten des Basistarifs aber auch dann zu tragen, wenn sie deutlich über den Kosten für einen gesetzlich krankenversicherten Sozialleistungsempfängers liegen würden.

In dem betroffenen Sachverhalt war dem Kläger eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung aus Rechtsgründen nicht möglich.
 
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil LAG NRW L 12 B 107 09 SO ER vom 06.05.2010
Normen: §§ 19 I, 32 V, 48 SGB XII, § 86 a II SGG
[bns]
 
Planervertraege Quickborn, Kanzlei Hamburg, Anwalt Baurecht Hamburg, Bauanwalt nahe Reinbek, Gewerbliches Grossbauvorhaben Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Juristische Baubetreuung nahe Buchholz in der Nordheide, Anwaelte Hamburg, Anwaltskanzlei nahe Quickborn, Rechtsanwalt Baurecht nahe Reinbek